Rauchwarnmelder sind Lebensretter! Ihre Funktionstüchtigkeit ist deshalb unerlässlich. Dabei wissen viele nicht, dass Rauchmelder in Wohnungen und Wohnhäusern aus Sicherheitsgründen alle zehn Jahre ausgetauscht werden müssen. Dies hat vielerlei Gründe, zum einen hat die fest verbaute Batterie nur eine bestimmte Lebensdauer, zum anderen altern auch die elektrischen Bauteile des Rauchwarnmelders.

Wohnungseigentümer sind in der Pflicht.

Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht – Wir empfehlen, aufgrund der Fürsorgepflicht das Thema Rauchwarnmelder gesamtheitlich beim Eigentümer zu belassen.

Für den Austausch sind generell die Wohnungseigentümer verantwortlich. Weil niemand vorhersehen kann, wo und wann ein Feuer ausbricht, ist die Montage von Rauchwarnmeldern an mehreren Stellen in der Wohnung verpflichtend vorgeschrieben. In eingeschossigen Wohnungen müssen die Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flur über je einen Rauchwarnmelder verfügen. Bei mehreren Etagen, zum Beispiel in Einfamilienhäusern, sind Rauchwarnmelder zusätzlich in den Fluren jedes Stockwerks zu installieren. Sinnvoll können auch Funkvernetzte Rauchwarnmelder sein.

Sicherheit hat Vorrang, deshalb muss der Rauchwarnmelder gegen einen neuen ausgetauscht werden. Dabei ist Qualität entscheidend. Käuferinnen und Käufer sollten darauf achten, dass der Melder mit dem „Q“-Siegel gekennzeichnet ist.

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